 © lichtmeister - Fotolia.com Rahmenvereinbarung zur Arbeit der Fachausschüsse unterzeichnet
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie hat gemeinsam mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, dem Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung und mit der LAG WfbM RLP e.V. eine Rahmenvereinbarung für die Arbeit der Fachausschüsse überarbeitet. Diese konnte jetzt unterzeichnet werden.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Fachausschusses richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den gemeinsamen Empfehlungen für die Arbeit der Fachausschüsse. Diese gemeinsamen Empfehlungen sind überarbeitet worden von der Bundesarbeitsgemeinschaft: Werkstätten für behinderte Menschen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger und der Bundesagentur für Arbeit. Die gemeinsame Arbeitshilfe verdeutlicht, dass der Fachausschuss einer WfbM rechtzeitig im Rahmen des Eingangsverfahrens mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben in Einzelfällen beginnt. Eine unterzeichnete Version kann gerne über die Geschäftsstelle angefordert werden. zurück
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