für die Regionen der LAG WfbM Rheinland-Pfalz e.V.
(Beschluss 01.09.2009)
WfbM RLP und die Herstellung einer größeren regionalen Nähe unter den
Mitgliedswerkstätten.
Die vier unten benannten Regionen arbeiten auf der Grundlage des Satzungszwecks der LAG WfbM RLP.
1. Regionen
Die vier Regionen gliedern sich wie folgt:
Region I
- DRK Sozialwerk Bernkasel-Wittlich gGmbH, Bernkastel-Kues
- Barmherzige Brüder Schönfelderhof, Zemmer
- Lebenshilfe Kreisvereinigung Trier-Saarburg e.V., Konz
- Lebenshilfe-Werke Trier GmbH, Trier
- EuWeCo gGmbH, Gerolstein
- Gemeinnützige Westeifel Werke GmbH der Lebenshilfen Bitburg, Daun, Prüm, Gerolstein
- Lebenshilfe Obere Nahe gGmbH, Idar-Oberstein
- Caritas Werkstätten für behinderte Menschen GmbH, Trier
Region II
- Rheinwerkstatt, Boppard
- Caritas Werkstätten Mayen
- Westerwald Werkstätten GmbH, Mittelhof-Steckenstein
- Stiftung Scheuern, Langauer Mühle, Nassau
- Förder- und Wohnstätten gGmbH, Kettig
- St. Josefs Werkstätten, Plaidt
- Rhein-Mosel-Werkstatt für behinderte Menschen gGmbH, Koblenz
- Caritas Werkstätten Westerwald Rhein-Lahn, Montabaur
- Heinrich-Haus gGmbH, Neuwied
- Mosellandwerkstätten Ebernach-Kühr, Treis-Karden
Region III
- WfB Fertigung und Service Mainz, Mainz
- Diakonie Werkstätten, kreuznacher diakonie, Meisenheim
- Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach gGmbH, Bad Kreuznach
- Service Center gpe, Mainz
- Zoar Werkstätten Alzey, Alzey
- Lebenshilfe Einrichtungen, Worms
- Zoar Werkstätten Heidesheim, Heidesheim am Rhein
- Nieder-Ramstädter Diakonie, Rheinhessen-Werkstatt, Wörrstadt
- Zoar Werkstätten Rockenhausen, Rockenhausen
Region IV
- Lebenshilfe Bad Dürkheim e.V., Bad Dürkheim
- Südpfalzwerkstatt gGmbH, Offenbach
- Wichern-Werkstätten, Ludwigshafen
- Werkstätten des Mehrgenerationenhofs Obersülzen, Obersülzen
- Ludwigshafener Werkstätten im GfMB GmbH, Ludwigshafen
- Priminiuswerkstätten, Heinrich-Kimmle-Stiftung, Pirmasens
- Zoar Werkstätten Kaiserslautern, Kaiserslautern
- Maudacher Werkstatt, Diakonissen Speyer, Ludwigshafen
- Westpfalz Werkstätten im GfMB GmbH, Landstuhl
2. Regionalkonferenz
2.1 Die Mitglieder der Regionen treffen sich mindestens einmal jährlich zu einer Regionalkonferenz. Hierzu ergeht eine schriftliche Einladung mit einem Vorlauf von mindestens 2 Wochen, die durch das verantwortliche
Vorstandsmitglied gesteuert wird. Eine Kopie der Einladung erhält der LAG - WfbM Vorstand.
2.2 Durch die Regionalkonferenz soll ein intensiver regionaler Erfahrungsaustausch gesichert, die regionale Zusammenarbeit weiter entwickelt und die Interessenvertretung der Werkstätten in den Regionen gestärkt werden. Zudem soll sie einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Landesebene und Region herstellen.
2.3 Die Regionalkonferenz schlägt der Mitgliederversammlung einen Vertreter der Region nach § 6.3. der Satzung für ihre Region vor. Dieser Vertreter übernimmt gleichzeitig die Rolle des Sprechers für die Regionalkonferenz.
2.4 Über die Sitzung der Regionalkonferenz wird ein Ergebnisprotokoll innerhalb von 4 Wochen gefertigt und den Teilnehmern der Sitzung und dem
Landesvorstand zur Verfügung gestellt. Die Protokollführung wird seitens des
Sprechers festgelegt.
3. Diese Geschäftsordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Aus sprachlichen Gründen wurde jeweils die männliche Anrede gewählt. Diese gilt auch für die weibliche Anrede.